Der Europäische Gerichtshof hat die Verwendung persönlicher Daten durch Unternehmen eingeschränkt. Es stehe dem Grundsatz der "Datenminimierung" entgegen, wenn sämtliche personenbezogenen Daten "zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet werden", urteilte das Gericht.
Zweiter Punkt der Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Meta war die Verarbeitung von Daten wie der sexuellen Orientierung. Hier gilt ein besonderer Schutz.