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BAG: Kein Mindesturlaub-Verzicht

Arbeitnehmer können in einem gerichtlichen Vergleich mit ihrem Arbeitgeber nicht auf ihren gesetzlichen bezahlten "Mindesturlaub" verzichten. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann lediglich der noch bestehende Mindesturlaubsanspruch durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Mit dem Arbeitgeber hatte sich ein Mann in einem gerichtlichen Vergleich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Darin wurde die oft genutzte Formel verwendet "Urlaubsansprüche sind in natura gewährt". (AZ: 9 AZR 104/24)

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