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BSG-Urteil: Anspruch auf Grundrente

Rentenversicherte können sich mit freiwilligen Beiträgen keine Ansprüche auf die 2021 eingeführte Grundrente sichern. Für den Grundrentenanspruch zählen nur Pflichtbeitragszeiten, ur­teilte das Bundessozialgericht. (AZ: B 5 3/24 R)

Geklagt hatte ein Rentner aus dem Mann­heimer Raum, der nach 230 Monaten Pflicht- und späteren freiwilligen Bei­trägen während seiner Selbstständigkeit eine Rente von monatlich 800 Euro er­hält. Für einen Anspruch auf Grundrente seien 396 Monate (33 Jahre) an Pflicht­beiträgen notwendig.

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