Rentenversicherte können sich mit freiwilligen Beiträgen keine Ansprüche auf die 2021 eingeführte Grundrente sichern. Für den Grundrentenanspruch zählen nur Pflichtbeitragszeiten, urteilte das Bundessozialgericht. (AZ: B 5 3/24 R)
Geklagt hatte ein Rentner aus dem Mannheimer Raum, der nach 230 Monaten Pflicht- und späteren freiwilligen Beiträgen während seiner Selbstständigkeit eine Rente von monatlich 800 Euro erhält. Für einen Anspruch auf Grundrente seien 396 Monate (33 Jahre) an Pflichtbeiträgen notwendig.