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EuGH schränkt Datenverwendung ein

Der Europäische Gerichtshof hat die Verwendung persönlicher Daten durch Unternehmen eingeschränkt. Es stehe dem Grundsatz der "Datenminimierung" entge­gen, wenn sämtliche personenbezogenen Daten "zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwe­cke der zielgerichteten Werbung aggre­giert, analysiert und verarbeitet wer­den", urteilte das Gericht.

Zweiter Punkt der Klage des österrei­chischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Meta war die Verarbeitung von Daten wie der sexuellen Orientie­rung. Hier gilt ein besonderer Schutz.

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