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BGH zu Werbung für Beauty-Eingriffe

Für Schönheitsbehandlungen mit Hyalu­ronspritzen an Nase und Kinn darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Das entschied der Bundesge­richtshof (BGH) in Karlsruhe. Es seien operative plastisch-chirurgische Ein­griffe. Potenziell suggestive und irre­führende Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe solle zurückge­drängt werden. (AZ: I ZR 170/24)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-West­falen hatte damit mit ihrer Klage gegen eine Firma Erfolg, die auf ihrer Inter­netpräsenz und auf Instagram mit derar­tigen Darstellungen warb.

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