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Klagen gegen Moscheebau abgewiesen

Eine seit langem in Leipzig geplante Moschee darf gebaut werden. Das Ver­waltungsgericht Leipzig wies die Klagen von zwei Nachbarn gegen die Baugeneh­migung ab. Die islamische Ahmadiyya-Gemeinde will im Norden der Stadt ein neues Gotteshaus mit Minarett errich­ten. Die Pläne sorgen seit vielen Jah­ren für Diskussionen.

Die Kläger hatten argumentiert, das Gebot der Rücksichtnahme werde wegen des zu erwartenden Lärms und Parksuch­verkehrs verletzt. Auch passe die Mo­schee an der geplanten Stelle nicht ins Stadtbild. Dem folgte das Gericht nicht

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