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Gerichts-Urteil zu Zurückweisungen

Die Bundes-Regierung will, dass weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Die Polizei macht deshalb Kontrollen an allen deutschen Grenzen. Die Polizei schickt viele Menschen zurück, auch wenn sie um Schutz bitten. Ein Gericht hat jetzt gesagt: Das ist gegen das Gesetz.

Das Gericht ist in der Stadt Berlin. Es hat 3 Menschen aus dem Land Somalia Recht gegeben. Die 3 wollten mit dem Zug aus dem Land Polen nach Deutschland fahren. Sie wollten in Deutschland Asyl beantragen. Denn in Somalia ist Krieg.

Die deutsche Polizei hat sie aber nicht über die Grenze gelassen. Sie sagt: Die 3 können auch in Polen Asyl beantragen. Denn in Polen ist kein Krieg.

Das Gericht in Berlin sagt: Die Polizei durfte die 3 Flüchtlinge nicht nach Polen zurück schicken. Sie hat nämlich nicht geprüft, ob sie in Deutschland ein Recht auf Asyl haben. Die Parteien Grüne und Linke sagen: Das ist ein wichtiges Urteil für die Asyl-Politik. Die Bundes-Regierung muss auf das Gericht hören. Die Polizei darf keine Flüchtlinge an den Grenzen abweisen.

Der Bundes-Innenminister heißt Alexander Dobrindt. Er ist von der Partei CSU. Dobrindt sagt: Bei dem Urteil ging es nur um die 3 Menschen aus Somalia. Es ging nicht um alle Flüchtlinge. Wir machen deshalb weiter mit den Kontrollen an den Grenzen.

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