Neu ab Oktober 2024 (MDR)

Neuregelungen bei Heizungscheck

Zum 1. Oktober treten Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes zum verpflich­tenden Heizungscheck und hydraulischen Abgleich in Kraft. Bei Mehrfamilien­häusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen dann auch alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger geprüft wer­den, die neu eingebaut werden.

Durch den hydraulischen Abgleich sollen die Wärmeströme im System optimiert werden, sodass sich die Wärme gleichmä­ßig auf alle Heizkörper verteilen kann, auch auf weiter entfernte. Damit soll Energie eingespart werden, was wiederum die Heizkosten senkt.

"M + S"-Übergangsfrist läuft ab

Ab Oktober dürfen keine Fahrzeuge mit "M+S"-Reifen auf der Straße unterwegs sein. Bereits seit 1. Januar 2018 müs­sen neu hergestellte Allwetterreifen das Alpine-Symbol tragen - ein Pikto­gramm aus einem Berg und einer Schnee­flocke. Nun läuft die Übergangsfrist für die "M+S"-Reifen ab.

Wer sie ab Oktober weiter bei winterli­cher Witterung benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen, wenn er kontrolliert wird. "M+S" stand für Matsch und Schnee.

Starthilfe für Erstsemester

Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug erhalten künftig eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Damit soll es ihnen erleichtert werden, ein Studium aufzu­nehmen. Erstanschaffungen wie Laptop, Lehrmaterialien und auch eine mögliche Mietkaution für die erste Wohnunter­kunft sollen damit finanziell abgefe­dert werden.

Die Einmalzahlung gibt es nur für för­derberechtigte Studienanfänger unter 25 Jahren.

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