Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) endet im September die Übergangsfrist für Ärzte und andere Leistungserbringer. Ab dem 1. Oktober 2025 gilt für sie eine Nutzungspflicht. Alle medizinischen Informationen wie Diagnosen, Behandlungen oder Medikationen müssen digital hinterlegt und zentral zugänglich gemacht werden.
Versicherte behalten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten. Zugriff erhalten Ärzte nur nach Zustimmung über die elektronische Gesundheitskarte oder die ePA-App und haben somit Zugriff auf alle Daten der ePA.
Wer ein vernetztes Auto, E-Bike oder andere vernetzte Geräte wie Smart-TV oder Fitnesstracker nutzt, bekommt mehr Kontrolle über seine Daten. Ab dem 12. September müssen Hersteller offenlegen, wann sie welche Informationen erheben und zu welchem Zweck sie sie sammeln. Die Nutzung und Weitergabe dieser Daten darf nur nach Zustimmung erfolgen. Das schreibt der EU-Data-Act vor, der nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten nun EU-weit gilt.
Wie die Vorgaben dazu in Deutschland umgesetzt werden, regelt ein neues Gesetz, welches noch in Abstimmung ist.
Am 11. September um 11 Uhr ertönt bundesweit eine Probewarnung auf Smartphones, im Radio und Fernsehen. Ziel ist es, die Warninfrastruktur für den Ernstfall zu testen. Bereits 68 Millionen Mobilfunkgeräte könnten die Nachricht empfangen. Eine Entwarnung folgt gegen 11:45 Uhr. Der Warntag findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt.
Am 10. September 2020 wurde er das erste Mal durchgeführt. Damals gab es noch Mängel. Die Warnmeldungen waren erst mit einer halben Stunde Verspätung bei den Empfängern angekommen.