Ratgeber: Neu ab September 2025 (MDR)

ePA: Übergangsfrist für Ärzte endet

Für die Nutzung der elektronischen Pa­tientenakte (ePA) endet im September die Übergangsfrist für Ärzte und andere Leistungserbringer. Ab dem 1. Oktober 2025 gilt für sie eine Nutzungspflicht. Alle medizinischen Informationen wie Diagnosen, Behandlungen oder Medikatio­nen müssen digital hinterlegt und zen­tral zugänglich gemacht werden.

Versicherte behalten weiterhin die Kon­trolle über ihre Daten. Zugriff erhal­ten Ärzte nur nach Zustimmung über die elektronische Gesundheitskarte oder die ePA-App und haben somit Zugriff auf alle Daten der ePA.

Mehr Kontrolle über Geräte-Daten

Wer ein vernetztes Auto, E-Bike oder andere vernetzte Geräte wie Smart-TV oder Fitnesstracker nutzt, bekommt mehr Kontrolle über seine Daten. Ab dem 12. September müssen Hersteller offenlegen, wann sie welche Informationen erheben und zu welchem Zweck sie sie sammeln. Die Nutzung und Weitergabe dieser Daten darf nur nach Zustimmung erfolgen. Das schreibt der EU-Data-Act vor, der nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten nun EU-weit gilt.

Wie die Vorgaben dazu in Deutschland umgesetzt werden, regelt ein neues Ge­setz, welches noch in Abstimmung ist.

Bundesweiter Warntag am 11. September

Am 11. September um 11 Uhr ertönt bun­desweit eine Probewarnung auf Smart­phones, im Radio und Fernsehen. Ziel ist es, die Warninfrastruktur für den Ernstfall zu testen. Bereits 68 Millio­nen Mobilfunkgeräte könnten die Nach­richt empfangen. Eine Entwarnung folgt gegen 11:45 Uhr. Der Warntag findet jährlich am zweiten Donnerstag im Sep­tember statt.

Am 10. September 2020 wurde er das ers­te Mal durchgeführt. Damals gab es noch Mängel. Die Warnmeldungen waren erst mit einer halben Stunde Verspätung bei den Empfängern angekommen.

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