Ab 1. Juni gibt es auch Mutterschutz für Frauen, die ihr Kind nach der 12. Schwangerschaftswoche verloren haben. Bislang gab es für sie nur den Weg, sich krankschreiben zu lassen, um sich eine Erholungszeit zu verschaffen.
Der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ist gestaffelt: Ab der 13. Schwangerschaftswoche stehen der Frau zwei Wochen zu, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen. Während des Mutterschutzes dürfen Arbeitgeber Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, sie wollen selbst eingesetzt werden.
Neu produzierte Smartphones und Tablets sollen nachhaltiger werden und länger genutzt werden können. Das regelt die EU-Verordnung zu "Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets". Die Verordnung tritt am 20. Juni in Kraft.
Ersatzteile sollen dann länger verfügbar sein, Reparaturen einfacher möglich und Akkus länger halten. Updates soll es dann auch noch mindestens bis fünf Jahre nach dem Verkaufsdatum geben. Das gilt für Produkte, die ab dem Stichtag in den Verkehr gebracht werden.
Smartphones, Laptops, Fernseher mit Internetzugang, Geld- und Ticketautomaten, Bankdienstleistungen, aber auch Webseiten, Telefonie und Messenger-Dienste sollen einfacher und damit barrierefrei gestaltet werden.
Das gilt für technische Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, aber auch für technische Dienstleistungen, die ab dann erbracht werden. Ausgenommen von der Pflicht sind nur Kleinstunternehmen.