Neu ab Juni 2025 (MDR)

Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

Ab 1. Juni gibt es auch Mutterschutz für Frauen, die ihr Kind nach der 12. Schwangerschaftswoche verloren haben. Bislang gab es für sie nur den Weg, sich krankschreiben zu lassen, um sich eine Erholungszeit zu verschaffen.

Der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ist gestaffelt: Ab der 13. Schwanger­schaftswoche stehen der Frau zwei Wo­chen zu, ab der 17. Schwangerschafts­woche sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen. Während des Mutterschutzes dür­fen Arbeitgeber Frauen nicht beschäfti­gen, es sei denn, sie wollen selbst eingesetzt werden.

Mehr Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten

Neu produzierte Smartphones und Tablets sollen nachhaltiger werden und länger genutzt werden können. Das regelt die EU-Verordnung zu "Ökodesign-Anforderun­gen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Te­lefone und Slate-Tablets". Die Verord­nung tritt am 20. Juni in Kraft.

Ersatzteile sollen dann länger verfüg­bar sein, Reparaturen einfacher möglich und Akkus länger halten. Updates soll es dann auch noch mindestens bis fünf Jahre nach dem Verkaufsdatum geben. Das gilt für Produkte, die ab dem Stichtag in den Verkehr gebracht werden.

Barrierefreiheit technischer Produkte

Smartphones, Laptops, Fernseher mit In­ternetzugang, Geld- und Ticketautoma­ten, Bankdienstleistungen, aber auch Webseiten, Telefonie und Messenger-Dienste sollen einfacher und damit barrierefrei gestaltet werden.

Das gilt für technische Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, aber auch für techni­sche Dienstleistungen, die ab dann er­bracht werden. Ausgenommen von der Pflicht sind nur Kleinstunternehmen.