Im jahrelangen Rechtsstreit um Schummel-Software für Spielkonsolen hat der Playstation-Hersteller Sony auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Sogenannte Cheat-Software, mit der sich der Verlauf eines Spiels manipulieren lässt, verstoße nicht grundsätzlich gegen Urheberrecht, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe. Entscheidend sei, dass sie nur vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändere. (Az. I ZR 157/21)
Der BGH orientierte sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dem er den Fall vorgelegt hatte.