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Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ende 2022 beschlossenen Regelungen zur sogenannten Triage für nichtig erklärt. Es gab damit Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern statt.

Der Eingriff in deren Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Die Mediziner sahen mit der Regelung im Infektionsschutzgesetz ihre Berufsfreiheit verletzt.

Die sogenannte Triage legt fest, in welcher Reihenfolge schwer kranke Patienten bei zu knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden.

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