Die Verurteilung eines Presseverlags zu einer viel zu hohen Schadensersatzzahlung wegen eines ehrverletzenden Zeitungsartikels verletzt die Pressefreiheit. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor.
Im konkreten Fall ging es um Berichte der französischen Tageszeitung "Le Monde" über Verbindungen des spanischen Fußballklubs Real Madrid zum Sportmediziner Eufemiano Fuentes, dem Doping im Radsport vorgeworfen wurde. Fuentes wurde Jahre später freigesprochen. Real klagte auf 390.000 Euro Schadensersatz.