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Adblock: BGH verweist an OLG zurück

Wegen offener technischer und rechtli­cher Fragen hat der Bundesgerichtshof einen jahrelangen Rechtsstreit um Wer­beblocker auf Internetseiten ans Ober­landesgericht (OLG) Hamburg zurückver­wiesen. Damit erzielte der Medienkon­zern Axel Springer einen Teilerfolg und kann seine Ansprüche u.a.auf Unterlas­sung und Schadenersatz weiterverfolgen.

Es geht um eine Klage gegen den Werbe­blocker Adblock Plus. Zentral ist die Frage, ob durch den Werbeblocker die Programmierung der Webseiten unzulässig umgearbeitet und so das Urheberrecht des Verlags verletzt wird.

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