Wegen offener technischer und rechtlicher Fragen hat der Bundesgerichtshof einen jahrelangen Rechtsstreit um Werbeblocker auf Internetseiten ans Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurückverwiesen. Damit erzielte der Medienkonzern Axel Springer einen Teilerfolg und kann seine Ansprüche u.a.auf Unterlassung und Schadenersatz weiterverfolgen.
Es geht um eine Klage gegen den Werbeblocker Adblock Plus. Zentral ist die Frage, ob durch den Werbeblocker die Programmierung der Webseiten unzulässig umgearbeitet und so das Urheberrecht des Verlags verletzt wird.