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Lehmann: Geldbuße nach Alkoholfahrt

Das Amtsgericht München hat den frühe­ren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest zu einer Geldbuße von 1000 Euro verur­teilt. Dass Lehmann nach der Wiesn mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut er­wischt wurde, wertete das Gericht als Ordnungswidrigkeit. Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von ei­nem Monat bereits verbüßt hat, bekommt er auch seinen Führerschein zurück.

Lehmann hatte eingeräumt, gefahren zu sein, nachdem er auf der Wiesn zwei Maß Bier und ein Bier-Wasser-Gemisch ge­trunken zu haben. Das bereue er.

>> Zuckowski Hamburger Ehrenkommissar