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Notfallzulassung gegen Zikaden

Sie übertragen Krankheitserreger und gefährden die Ernte: Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Zuckerrüben­anbau sind per Notfallzulassung mehrere Pflanzenschutzmittel zugelassen worden. Es handele sich um reguläre, zugelasse­ne Produkte, deren Anwendung für 120 Tage ausgeweitet wurden, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit.

Die Erreger ließen sich nicht direkt bekämpfen und es gebe im Zuckerrübenan­bau zur Bekämpfung der Zikade keine regulär zugelassen Pflanzenschutzmit­tel, hieß es zur Begründung.

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