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EuGH-Urteil zu Herkunftsländern

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Hürden bei der Bestimmung von "sicheren Herkunftsländern" für beschleunigte Asylverfahren erhöht.

Die EU-Mitgliedstaaten können nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist, entschied das Gericht in Luxemburg.

Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt und in der EU einen Asylantrag stellt, kann schneller abgelehnt werden.

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