Das Bundesverfassungsgericht hat die Ende 2022 beschlossenen Regelungen zur sogenannten Triage für nichtig erklärt.
Geklagt hatten unter anderem Intensiv- und Notfallmediziner. Die Richter entschieden, der Eingriff in deren Grundrechte der Berufs- und Gewissensfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Die Triage-Regelungen legen fest, in welcher Reihenfolge schwer kranke Patienten bei knappen Ressourcen behandelt werden sollen. Sie waren während der Corona-Pandemie beschlossen worden.