








Neu ab November 2025 (MDR)
Beantragungsfrist THG-Prämie endet
Halter von rein elektrischen Fahrzeugen
können noch bis zum 15. November eine
sogenannte THG-Prämie beim Umweltbun-
desamt beantragen. Dort werden die CO2-
Einsparungen zertifiziert und an Unter-
nehmen verkauft, die die Treibhausgas-
minderungsquote (THG) einhalten müssen.
Beantragt wird die Prämie bei einem
Dienstleister, der sich dann um die Ab-
wicklung beim Umweltbundesamt kümmert.
Die Dienstleister benötigen aber selbst
noch einige Tage für die Bearbeitung
und geben daher oft etwas kürzere Fris-
ten an. Förderfähig sind auch zulas-
sungspflichtige E-Motorräder.