Der Teletext im Ersten

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      Ratgeber: Nachrichten  
Schaden bei Betrug nicht absetzbar     
                                       
Opfer von Telefonbetrügern können ihren
Schaden einem Urteil zufolge nicht     
steuermindernd geltend machen. Der     
Vermögensverlust sei nicht als außer-  
gewöhnliche Belastung abzugsfähig, ent-
schied das Finanzgericht Münster.      
                                       
Es urteilte im Fall einer Seniorin, die
Betrügern nach einem Schockanruf 50.000
Euro übergeben hatte. Diese ließen die 
zur Tatzeit 77-Jährige glauben, ihre   
Tochter habe einen tödlichen Autounfall
verursacht. Die Frau machte das überge-
bene Bargeld bei ihrer Einkommensteuer-
erklärung geltend. Das Finanzamt lehnte
ab. (Az. 1 K 360/25 E)                 
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